Ihr Lebensunterhalt wird in einer Pauschale, den so genannten Regelsätzen gewährt. Die Regelleistung beinhaltet die Kosten für Ernährung, Körperpflege, Warmwasseraufbereitung, Hausrat, Bekleidung, Haushaltsstrom und Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten Sozialgeld in gleicher Höhe, wenn in ihrer Bedarfsgemeinschaft mindestens ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger lebt.
Kinder die das 25. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen eigenen Antrag stellen. 18- bis 25-jährige Kinder werden mit ihren im Haushalt lebenden Eltern gemeinsam als Bedarfsgemeinschaft angesehen. Leistungen nach dem SGBII werden nur dann gewährt, wenn die Bedarfsgemeinschaft hilfebedürftig ist.
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