Geld vom Jobcenter

Allgemein gilt:

Bürgergeld können Menschen erhalten, für die Folgendes gilt:

  • Sie können arbeiten, aber Ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen oder durch (erhebliches) Vermögen vollständig bestreiten.
  • Die Grundsicherung steht auch Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern offen, wenn diese die Voraussetzungen erfüllen.
Sie haben Fragen zum Bürgergeld? In diesem neuen Erklärvideo zeigen wir die wichtigsten Punkte und geben einen Überblick über alles, was man wissen muss: Video 

 

Geldleistungen

Berechnung der Geldleistungen

Zur Berechnung Ihres Leistungsanspruches wird zunächst Ihr individueller Bedarf berechnet. Dieser setzt sich aus den jeweils aktuellen Regelbedarfen für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, ggf. zustehenden Mehrbedarfen und den Kosten der Unterkunft und Heizung zusammen. Dem so ermittelten Gesamtbedarf wird das anzurechnende Einkommen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gegenübergestellt. Reicht Ihr Einkommen nicht aus, den Bedarf zu decken und können Sie den Differenzbetrag auch durch Inanspruchnahme vorrangiger Ansprüche gegen Sozialleistungsträger oder Dritte nicht decken, besteht Anspruch auf Bürgergeld.
Ihr Lebensunterhalt wird in einer Pauschale, den so genannten Regelsätzen gewährt. Die Regelleistung beinhaltet die Kosten für Ernährung, Körperpflege, Warmwasseraufbereitung, Hausrat, Bekleidung, Haushaltsstrom und Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten Sozialgeld in gleicher Höhe, wenn in ihrer Bedarfsgemeinschaft mindestens ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger lebt.
Kinder die das 25. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen eigenen Antrag stellen. 18- bis 25-jährige Kinder werden mit ihren im Haushalt lebenden Eltern gemeinsam als Bedarfsgemeinschaft angesehen. Leistungen nach dem SGBII werden nur dann gewährt, wenn die Bedarfsgemeinschaft hilfebedürftig ist.
Video 
Was sind Bedarfe und welche gibt es? Regelbedarf, Mehrbedarfe, Bedarfe Unterkunft & Heizung erklärt in folgendem Video
In bestimmten Lebenssituationen können Mehrbedarfe gewährt werden. Dies gilt im Einzelnen für:
  • werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche
  • Alleinerziehende, abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder,
  • Menschen mit Behinderungen, sofern Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) beziehen,
  • kostenaufwändige Ernährung, wenn Sie eine bestimmte Diät einhalten müssen und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können.
  • Leistungen für atypische, laufende Bedarfe (§ 21 Abs. 6 SGB II)
Bürgergeld können Sie erhalten, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt oder Sie haben die Altersgrenze für Ihre Regelaltersrente noch nicht erreicht
  • Sie wohnen im Stadtbezirk Heidelberg und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt
  • Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten (Erwerbsfähigkeit)
  • Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig
  • Sie sind gesetzlich nicht vom Leistungsbezug ausgeschlossen
Personen, die nicht erwerbsfähig sind (mind. drei Stunden täglich arbeiten können), die Rente wegen Alters beziehen oder länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung (z.B. Krankenhaus, Therapieeinrichtungen) untergebracht sind, erhalten keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Diese Personen können auf Antrag Leistungen nach dem SGB XII bei ihrer zuständigen Kommune erhalten.
 
Grundsätzlich haben auch Auszubildende, Schüler und Studenten keinen Leistungsanspruch. Für sie kann ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach dem SGB III oder auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaFöG) bestehen. Diese Anträge sind bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. beim Amt für Ausbildungsförderung zu stellen.
Das Bürgergeld umfasst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. Diese werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind.

Sie beabsichtigen umzuziehen?
Bitte klären Sie dies im Vorfeld: denn vor Abschluss eines neuen Mietvertrags muss die Zusicherung des künftig zuständigen Leistungsträgers eingeholt werden, d.h. das Jobcenter am neuen Wohnort muss die Zustimmung erteilen. Dem Umzug kann grundsätzlich nur zugestimmt werden, wenn die Miete für die neue Wohnung angemessen ist und der Umzug innerhalb des Stadtgebietes erforderlich ist.
 
Für Kinder und Jugendliche gibt es zusätzliche Unterstützung, damit sie am sozialen und kulturellen Leben teilhaben können . Damit sind Klassenfahrten und Ausflüge oder auch Mittagessen in der Kita oder Schule kein Problem mehr. Auch für die Freizeit gibt es mehr Geld, zum Beispiel für den Sportverein oder für den Musikunterricht. Es kann auch Nachhilfe für Ihr Kind bezahlen werden.
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